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Erneuerbare Heizsysteme: Das sind die neuen Förderungen

Im November 2025 startet das neue Förderprogramm für den Tausch alter Öl- und Gasheizungen. Wir haben alle wichtigen Infos für Sie zusammengestellt.

Familie Vater, Mutter, und Kinde spielen im Garten ein Holzspiel

Ende 2024 lief die erfolgreiche Initiative „Raus aus Öl und Gas“ aus. Seitdem konnten Private für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme keine finanzielle Unterstützung mehr beantragen.

Nun hat die Bundesregierung die „Sanierungsoffensive 2026“ ausgerufen. Insgesamt 360 Mio. Euro jährlich stehen von 2026 bis 2030 für Kesseltausch und thermische Sanierungen bereit.

Im Folgenden die wichtigsten Eckdaten zu den Fördermaßnahmen im Heizungsbereich. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Ihren Meisterinstallateur.

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Was wird gefördert und wie viel Fördergeld gibt es maximal?

Holzzentralheizung: Wer von einer fossilen Anlage auf einen Hackgut-, Stückholz- oder Pelletkessel umsteigt, bekommt maximal 8.500 Euro.

Wärmepumpe: Die maximale Förderhöhe für Luft-Wasser-, Wasser-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpen beträgt 7.500 Euro. Obendrauf kommt ein Bohrbonus von maximal 5.000 Euro, wenn Sie gleichzeitig mit der neuen Wärmepumpe eine Erdsonde oder einen Brunnen errichten.

Solarbonus: Zusätzlich 2.500 Euro gibt es für eine thermische Solaranlage bei gleichzeitigem Einbau eines förderungsfähigen Heizungssystems.

Nah-/Fernwärme: Für klimafreundliche oder hocheffiziente Nah- bzw. Fernwärmeanschlüsse steht eine Beihilfe von maximal 6.500 Euro zu.

Achtung: Alle Förderungen sind mit maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.

Alle Details sowie Beratung, welches Öko-Heizsystem für Sie sinnvoll ist, erfahren Sie bei Ihrem Meisterinstallateur!

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Wer kann die Förderung beantragen?

Einen Förderantrag können Privatpersonen stellen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses, Zweifamilienhauses oder Reihenhauses sind oder dort als Mieter leben. Der Hauptwohnsitz muss sich nicht am Standort der Heizung befinden. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Einkommen, auch das Alter der bestehenden fossilen Heizung spielt keine Rolle. In mehrgeschossigen Wohnbauten oder Reihenhausanlagen können die Eigentümer den Antrag stellen.

Wie und ab wann kann man die Förderung für den Kesseltausch beantragen?

Die Förderaktion „Kesseltausch“ für Private läuft in zwei Schritten: Zuerst registrieren Sie Ihr Projekt online. Das ist möglich, solange Budget vorhanden ist, längstens aber bis 31.12.2026. Nach der Registrierung erhalten Sie per E-Mail die Zugangsdaten zur Online-Plattform für die Antragstellung. Das Förderungsbudget ist nun 9 Monate für Sie reserviert und muss in diesem Zeitraum abgerufen werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die neue Heizung bereits fertig installiert und abgerechnet sein. Gefördert werden Leistungen, die ab dem 03.10.2025 erbracht wurden.

Die aktuelle Förderaktion hat eine wichtige Neuerung: Bei der Registrierung ist verpflichtend ein Energieberatungsprotokoll vorzulegen. Es ist also ratsam, so bald wie möglich eine Energieberatung in Ihrem Bundesland zu machen. Die Kontakte der Bundesländer-Beratungsstellen sind auf der nachfolgenden Webseite aufgelistet: Zur Übersicht der Energieberatungsstellen in den Bundesländern

Der Meisterinstallateur in Ihrer Nähe hilft Ihnen gerne beim Ansuchen um die Förderung.

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Start der Förderung nicht verpassen

Die Registrierung öffnet im November 2025. Sie können sich aber bereits im Oktober vormerken lassen. Geben Sie einfach unter www.sanierungsoffensive.gv.at ihre E-Mail-Adresse an. Sie werden per Mail informiert, sobald die Registrierung öffnet.

Länderförderungen nicht vergessen!
Auch die Bundesländer fördern den Umstieg von fossilen auf nachhaltige Heizsysteme. Die genauen Details in Ihrem Bundesland – und auch in der Gemeinde – kennt Ihr Meisterinstallateur.

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